Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 06.11.2026

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge über Hochzeitsreportagen und damit verbundene Leistungen zwischen Nikita Hopp Nikwithacam, Inhaber Nikita Hopp, Gerwinghook 30, 48683 Ahaus, E-Mail info@nikitahopp.de, Telefon 0151 704 11 893 (im Folgenden „Fotograf“) und den im Vertrag genannten Personen (im Folgenden „Auftraggeber“).

1.2 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Fotograf ihnen in Textform zustimmt. Individuelle Vereinbarungen im Vertrag oder Angebot gehen diesen AGB vor.

2. Vertragsschluss

2.1 Der Fotograf erstellt nach dem Kennenlernen ein individuelles Angebot. Der Auftraggeber bucht, indem er den Online-Vertrag ausfüllt und absendet.

2.2 Der Vertrag kommt zustande, sobald der Fotograf die Buchung in Textform (z. B. per E-Mail) bestätigt. Ab dann hält der Fotograf den Termin exklusiv für den Auftraggeber frei.

2.3 Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsbelehrung ist Teil des Online-Vertrags.

3. Leistungen

3.1 Art, Dauer und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem Angebot und dem Vertrag.

3.2 Der Fotograf gestaltet die Aufnahmen im Rahmen seines künstlerischen Stils, den der Auftraggeber aus dem Portfolio kennt. Bildauswahl, Bildausschnitt und Bearbeitung liegen in seinem künstlerischen Ermessen. Reine Geschmacksfragen sind kein Mangel. Die gesetzlichen Rechte des Auftraggebers bei Mängeln bleiben davon unberührt.

3.3 Drohnenaufnahmen erfolgen nur, wenn sie am Ort der Hochzeit erlaubt und bei Wetter und Umgebung sicher möglich sind.

3.4 Der Fotograf darf bei Bedarf qualifizierte Dritte einsetzen, wenn der Auftraggeber dem zugestimmt hat oder der Fall aus Ziffer 9 vorliegt.

4. Preise und Zahlung

4.1 Es gelten die Preise aus dem individuellen Angebot. Sie enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.

4.2 Nach Vertragsschluss wird eine Anzahlung von 50 % des Gesamtpreises fällig. Sie wird auf die Schlussrechnung angerechnet.

4.3 Der Restbetrag wird nach der Hochzeit fällig. Der Auftraggeber erhält dafür eine gesonderte Rechnung.

4.4 Der Fotograf darf die Auslieferung der Aufnahmen zurückhalten, bis der Gesamtpreis vollständig bezahlt ist.

5. Lieferung

5.1 Die Aufnahmen werden in der Regel ca. 4–5 Wochen nach der Hochzeit über eine Online-Galerie bereitgestellt. Das ist ein Richtwert, kein fester Liefertermin.

5.2 Die Online-Galerie steht 1 Jahr zur Verfügung und wird danach archiviert. Der Auftraggeber sollte die Aufnahmen in dieser Zeit herunterladen und selbst sichern. Ein Anspruch auf erneute Freischaltung besteht nicht.

5.3 Bitte prüft die Aufnahmen nach Erhalt und meldet erkennbare Fehler möglichst zeitnah. Die gesetzlichen Mängelrechte bleiben davon unberührt.

6. Mitwirkung des Auftraggebers

6.1 Der Auftraggeber teilt dem Fotografen rechtzeitig Ablauf, Adressen und Ansprechpartner mit.

6.2 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass an den vereinbarten Orten fotografiert werden darf, und holt nötige Erlaubnisse von Location oder Kirche ein.

6.3 Der Auftraggeber informiert Gäste und Dienstleister vorab darüber, dass fotografiert wird. Möchte jemand nicht fotografiert werden, teilt der Auftraggeber das dem Fotografen rechtzeitig mit und benennt die Person.

7. Nutzungsrechte

7.1 Das Urheberrecht an den Aufnahmen bleibt beim Fotografen.

7.2 Der Auftraggeber erhält an den gelieferten Aufnahmen ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für private Zwecke. Das umfasst auch das Vervielfältigen und das Teilen in privaten Social-Media-Profilen. Ein Hinweis auf den Fotografen, z. B. „Foto: Nikita Hopp“ oder eine Verlinkung auf @nikita_hopp, ist erwünscht.

7.3 Gewerbliche Nutzung, Weiterverkauf, die Teilnahme an Wettbewerben und inhaltliche Bearbeitungen der Aufnahmen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Fotografen in Textform.

8. Nutzung der Aufnahmen durch den Fotografen

Der Fotograf nutzt Aufnahmen, auf denen der Auftraggeber zu erkennen ist, nur für eigene Werbung, wenn der Auftraggeber dafür im Vertrag gesondert eingewilligt hat. Die Einwilligung ist freiwillig. Die Buchung hängt nicht davon ab. Sie kann jederzeit per E-Mail an info@nikitahopp.de für die Zukunft widerrufen werden.

9. Ausfall des Fotografen

9.1 Kann der Fotograf den Termin wegen Krankheit, Unfall oder aus anderen Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht wahrnehmen, informiert er den Auftraggeber unverzüglich und bemüht sich um einen gleichwertigen Ersatzfotografen.

9.2 Der Einsatz eines Ersatzfotografen erfolgt nur mit Zustimmung des Auftraggebers. Kommt kein Ersatz zustande, erstattet der Fotograf alle bereits gezahlten Beträge für die nicht erbrachten Leistungen. Weitergehende Ansprüche richten sich nach Ziffer 11.

9.3 Ist der Fotograf wegen eines schweren Unfalls, einer schweren Erkrankung oder eines vergleichbaren Ereignisses selbst nicht in der Lage, den Auftraggeber zu informieren oder Ersatz zu suchen, entfallen diese Pflichten, solange dieser Zustand andauert. Bereits gezahlte Beträge für nicht erbrachte Leistungen werden auch in diesem Fall erstattet.

10. Stornierung durch den Auftraggeber

10.1 Das gesetzliche Widerrufsrecht bleibt von dieser Ziffer unberührt.

10.2 Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit kündigen. Weil der Fotograf den Termin exklusiv freihält und ihn meist nicht mehr anderweitig vergeben kann, zahlt der Auftraggeber dann eine Pauschale. Sie berechnet sich aus der vereinbarten Anzahlung (50 % des Gesamtpreises) und richtet sich nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung vor dem Hochzeitstermin:

mehr als 6 Kalendermonate: 30 %

3 bis 6 Kalendermonate: 50 %

1 bis 3 Kalendermonate: 70 %

in den letzten 30 Kalendertagen: 100 %

10.3 Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis offen, dass dem Fotografen kein oder ein deutlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Fotografen bleibt der Nachweis offen, dass ihm ein höherer Anspruch zusteht. Bereits gezahlte Beträge werden angerechnet, ein Überschuss wird erstattet.

10.4 Bucht der Auftraggeber innerhalb eines Kalenderjahres eine gleichwertige Leistung oder vermittelt er einen Ersatzkunden im gleichen Umfang, werden gezahlte Beträge darauf angerechnet.

10.5 Bei schwerer Krankheit des Auftraggebers oder einem Todesfall in der Familie suchen beide Seiten gemeinsam eine faire Lösung.

10.6 Das Recht beider Seiten zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

11. Haftung

11.1 Der Fotograf haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden an Leben, Körper und Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

11.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Fotograf nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, auf deren Einhaltung der Auftraggeber vertrauen darf und die die Durchführung des Vertrags erst möglich macht. Die Haftung ist dann auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

11.3 Für Schäden an der Ausrüstung des Fotografen haftet der Auftraggeber nach den gesetzlichen Vorschriften.

12. Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten stehen unter https://nikitahopp.de/datenschutz.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Es gilt deutsches Recht. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Auftraggeber seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

13.2 Sind einzelne Bestimmungen unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.